Schadensanzeige

Was gilt es bei der Schadensanzeige zu beachten?

Wie auch bei anderen Versicherungsschäden gilt, dass jeder Versicherungsfall dem Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich zu melden ist. Kommen Ermittlungsverfahren, Strafbefehl oder Mahnbescheid dazu, ist der Versicherer auch darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Daher können Sie sich bei uns die Schadenanzeige selbst ausdrucken. Vollständig ausgefüllt und unterschrieben wird sie an uns zurück gesendet. Der bereits vorliegende Schriftwechsel - inklusive Rechnungen, Kostenvoranschlägen etc. - ist beizufügen.

Beantworten müssen Sie Fragen zu: Schadentag, Uhrzeit, Schadenort, Art Ihres Fahrzeugs, Fahrer zum Unfallzeitpunkt, anderen Unfallbeteiligten, Unfallhergang, Schadenschilderung, Zeugen und Polizei, Personenschaden, Kaskoschäden und Diebstahlschäden.

Wohin mit der Schadensanzeige?

Sie ist mit allen Unterlagen zum Schadenfall mit der Post an folgende Adresse übersenden:

G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH
Versicherungsmakler
Postfach 13 01 53
13601 Berlin

Schadensanzeige noch schneller übermitteln:

per Telefax an 030 / 34 34 61 55 oder
per E-Mail an: Schadensanzeige@Quad-Versicherung-online.de

Musterkündigung

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